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Evaluation der
Bundesempfehlungen
zur Kurzzeitpflege

Auftraggeber

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Jahr

laufend


Die Kurzzeitpflege hat zum Ziel, Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder anderen Behandlung die Rückkehr nach Hause zu ermöglichen und pflegende Angehörige zu entlasten. Doch die Kurzzeitpflege steht vor großen Herausforderungen: Während der Bedarf an Plätzen stetig wächst, hinkt das Angebot hinterher. Neue gesetzliche Empfehlungen sollen nun Abhilfe schaffen und die Verhandlung gesetzlicher Grundlagen vereinfachen sowie den Ausbau des Kurzzeitpflegeangebots vorantreiben.

Um das pflegerische Angebot auszubauen und den unterschiedlichen Bedarfen der Pflegebedürftigen gerecht zu werden, haben die Akteure der Pflegeselbstverwaltung auf Bundesebene Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege erarbeitet. Diese „Gemeinsamen Empfehlungen nach § 88a SGB XI zur Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung in der Kurzzeitpflege“ sind im März 2023 in Kraft getreten und für alle Akteure verbindlich.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat uns beauftragt, die Eignung und Wirkung der Bundesempfehlungen zu evaluieren.

Ziel der Evaluation

Die Evaluation soll die Frage beantworten, inwieweit die Bundesempfehlungen dazu beitragen, die Verhandlung der gesetzlichen Grundlagen in den Bundesländern zu vereinfachen und in Folge die Vergütung der Kurzzeitpflege so zu erhöhen, dass daraus Anreize für die Leistungserbringer entstehen, die Kurzzeitpflege und das Angebot an Plätzen auszuweiten.

Zu diesem Zweck untersuchen wir: 

  • ob die Bundesempfehlungen in den Landesrahmenverträgen umgesetzt werden und in welchem Zeitrahmen und Umfang dies gegebenenfalls geschieht.
  • inwiefern die Pflegeeinrichtungen alternativ ihren Vergütungsanspruch auf Grundlage der Bundesempfehlungen in den Pflegesatzvereinbarungen geltend machen.
  • inwiefern die Umsetzung der Bundesempfehlungen zu einer Ausweitung und qualitativen Verbesserung des Angebots an Plätzen der Kurzzeitpflege führt.
  • welche weiteren Aspekte für einen Ausbau an Kurzzeitpflegeplätzen wesentlich sind und wie sich diese auf die Umsetzung der Bundesempfehlungen auswirken.
  • inwieweit sich das Instrument der Bundesempfehlungen als Mittel zur Verbesserung der Verhandlung gesetzlicher Rahmenbedingungen und des Kurzzeitpflegeangebots bewährt.

So gehen wir vor

Im Rahmen der Evaluation untersuchen wir die Veränderungen in den Landesrahmenverträgen für die Kurzzeitpflege, die Berücksichtigung der Bundesempfehlungen in Pflegesatzverhandlungen, die Auswirkungen der Bundesempfehlungen in ausgewählten Pflegeeinrichtungen und das Instrument „Bundesempfehlungen“ an sich. Hierbei wenden wir verschiedene Methoden an, darunter Dokumentenanalysen, online-gestützte Befragungen der beteiligten Gruppen sowie leitfadengestützte Fachgespräche bzw. Fokusgruppen mit ausgewählten Einrichtungsleitungen.

Projektteam: Gwendolyn Huschik, Laura Sulzer

Stand: 13.08.2024

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