Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) und Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
2022
Öko-Institut, ifeu, Universität Stuttgart, Prof Dr. Stefan Klinski und Kanzlei Becker Büttner Held
Die (strategische) kommunale Wärmeplanung steht in Deutschland noch ganz am Anfang und ist bis auf einige wenige Ausnahmen in den Bundesländern noch nicht gesetzlich verankert. Unabhängig davon haben einige Kommunen auf freiwilliger Basis bereits Erfahrungen mit der Wärmeplanung gemacht. Sie wurde in diesen Kommunen entweder von den Kommunen selbst oder auf Initiative von lokalen Energieversorgern bzw. Fernwärmeunternehmen initiiert.
Gemeinsam mit dem Öko-Institut ifeu, der Universität Stuttgart, Prof Dr. Stefan Klinski und der Kanzlei Becker Büttner Held haben wir den aktuellen Stand der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Verankerung der (kommunalen) Wärmeplanung in Deutschland, insbesondere auf Ebene der Bundesländer dargestellt. Der Bericht wurde erstellt im Rahmen des Arbeitspakets 7.1 „Kommunale Wärmepläne“ des Projekts „Wärmewende: Die Energiewende im Wärmebereich – Zielbild und Instrumente zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung“ im Auftrag der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Für den Bericht wurden umfassende Recherchen durchgeführt, um den Status Quo der Wärmeplanung in Deutschland aufzuarbeiten. Hierzu wurden Gesetze und Leitfäden in Bundesländern und Kommunen analysiert und zusammen mit bestehenden Klimaschutzkonzepten und zahlreichen Workshops mit Entscheidern und Stakeholdern eingeordnet. Ergänzt wurden diese Ergebnisse um Erfahrungen aus dem Ausland.
Parallel dazu wurden Handlungsempfehlungen für eine rechtliche Ausgestaltung einer möglichen verpflichtenden Wärmeplanung erarbeitet, sowie der Finanzierungsbedarf und die -möglichkeiten dieses Vorhabens bestimmt.
Die gesetzliche Verankerung der Wärmeplanung in Baden-Württemberg ist die bislang umfangreichste in Deutschland. Ende 2021 führte Schleswig-Holstein ebenfalls eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung ein, die sich inhaltlich stark an der Umsetzung in Baden-Württemberg orientiert. Beide Gesetze gewährleisten, dass durch die zu erstellenden Wärmepläne in den Bundesländern der Großteil der Kommunen erfasst wird. Der Fokus liegt dabei auf großen, dicht besiedelten Gebieten. In Baden-Württemberg werden zudem kleinere Kommunen, die nicht zu einer Wärmeplanung verpflichtet sind, durch ein begleitendes Förderprogramm unterstützt, freiwillig einen Wärmeplan zu erstellen. Wärmeplanung wird in beiden Bundesländern als Prozess verstanden. Die Gesetze werden deshalb regelmäßig fortgeschrieben.
Da Wärmeplanung eine zusätzliche Aufgabe ist, die auch finanziellen Aufwand bedeutet, müssen Kommunen vielfältige öffentliche Leistungen bereitstellen und finanzieren. Deshalb sind haben Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein die Finanzierung der Erstellung von Wärmeplänen (Konnexitätsprinzip) ebenfalls gesetzlich verankert.
Zur Studie (bfee-online.de)
Unsere Arbeit zur Wärmewende
Projektteam: Silvia Dominkovic, Nils Thamling, Dominik Rau, Malek Sahnoun
Stand: 24.11.2022
Prinzipal
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