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Entlastung von Bürokratie und Baukosten durch Brandschutzoptimierung

Auftraggeber

Normenkontrollrat Baden-Württemberg

Jahr

2021


Für den Normenkontrollrat Baden-Württemberg haben wir uns mit der Frage beschäftigt, wie vermeidbare Bürokratiebelastungen im bau- und brandschutzrechtlichen Verwaltungsvollzug vermieden werden können, um zusätzliche Kostenbelastungen des vorbeugenden Brandschutzes zu reduzieren ohne das hohe und erforderliche Niveau an Brandschutz-Standards zu gefährden.

Das Ergebnis ist ein Empfehlungsbericht mit 22 konkreten Handlungsvorschlägen. Die Empfehlungen wurden im Rahmen von Interviews, Fachgesprächen und Workshops mit über 100 Teilnehmenden entwickelt und erörtert.

Die wichtigsten Schlussfolgerungen in Kürze

1. DIE KOMPLEXITÄT IM BAULICHEN BRANDSCHUTZ HAT DEUTLICH ZUGENOMMEN.

Neuartige und innovative Gestaltungs- und Nutzungskonzepte sowie die zunehmende technische Gebäudeausstattung haben dazu geführt, dass der vorbeugende Brandschutz fachlich immer anspruchsvoller geworden ist. Dies gilt vor allem für Sonderbauten, wie Schulen, Kindertagesstätten und Krankenhäuser.

2. BRANDSCHUTZ IST NICHT ÜBERALL EIN PROBLEM, KANN ABER IN EINZELFÄLLEN DIE KOSTEN EXTREM STEIGERN.

Bei den meisten Bauvorhaben läuft die brandschutzrechtliche Genehmigung ohne Probleme ab und die Kosten bewegen sich im Rahmen der Kalkulation. Ein- und Zweifamilienhäuser sind mehrheitlich unproblematisch. Der Anteil der Brandschutzkosten an den Gesamtkosten des Bauvorhabens bewegt sich bei 1 % bis 2 %. In Einzelfällen, insbesondere bei Sonderbauten, Umbauten im Bestand und komplexeren Bauvorhaben, kann der Anteil der Brandschutzkosten aber auch 10 % oder mehr betragen.

3. DIE BAUKOSTEN BEI BRANDSCHUTZANFORDERUNGEN KÖNNEN NUR MITHILFE EINES GESAMTPAKETS VON MASSNAHMEN GESENKT WERDEN.

Es wird vorgeschlagen, dass das Baugenehmigungsverfahren und die Brandschutzprüfung optimiert werden, Vorschriften verschlankt und ihre Anwendung vereinfacht werden, Regelungslücken geschlossen werden, ein umfassendes Informationssystem eingeführt wird und einschlägige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen etabliert werden. Bauverfahren und Brandschutzprüfung optimieren

4. VERPFLICHTENDE STELLUNGNAHME DES STADT- UND KREISBRANDMEISTERS BEI SONDERBAUTEN UND KOMPLEXEN BAUVORHABEN, ZU DER SICH DER BAUHERR FACHLICH ÄUSSERN KANN

Bei Sonderbauten wie zum Beispiel Produktionshallen, Schulen, Kindertagesstätten oder Gemeindehallen sowie bei komplexen Umbauten im Bestand führen die gestiegenen technischen Anforderungen an den Brandschutz zu einer Überforderung insbesondere der kleineren der 207 Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg. Sachgerechte Entscheidungen werden begünstigt, wenn die Baurechtsbehörde bei Sonderbauten und komplexen Umbauten im Bestand immer die Stellungnahme des Stadt- bzw. Kreisbrandmeisters zum Brandschutz einholt und diese dem Bauherren rechtzeitig vor der Entscheidung zur Verfügung stellen, damit er sich dazu fachlich äußern kann.

5. VERPFLICHTENDE AUFTAKTBESPRECHUNGEN DER BAU-RECHTSBEHÖRDE MIT DEM BAUHERREN UND ABSTIMMUNGSGESPRÄCHE MIT BETEILIGTEN FACHBEHÖRDEN

Es sollte sichergestellt werden, dass Baurechtsbehörden bei Sonderbauten sowie Umbauten im Bestand mit dem Bauherren eine Auftaktbesprechung durchführen, zu der er die dafür erforderlichen Unterlagen vorzulegen hat. Gleichermaßen gehört es zu einem professionellen Projektmanagement und sollte angeordnet werden, dass bei Sonderbauten und komplexeren Bauvorhaben von der Baurechtsbehörde ein runder Tisch für eine Abstimmung mit Fachbehörden, die an dem Verfahren zu beteiligen sind, einberufen wird.

6. FACHKOMMISSION FÜR VORBEUGENDEN BRANDSCHUTZ AUF LANDESEBENE EINRICHTEN

Aufgrund der rechtlichen und technischen Komplexität des vorbeugenden Brandschutzes sollte bei der obersten Bauaufsicht eine Fachkommission eingerichtet werden, die bei der Schließung von Regelungslücken begleitet, Konfliktfälle bei grundsätzlichen technischen oder rechtlichen Fragestellungen löst und Praxisleitfäden erarbeitet. Sie nimmt keine Stellung zu konkreten Einzelfällen, die bei Baurechtsbehörden anhängig sind.

7. BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN DIGITALISIEREN UND PROJEKTMANAGEMENT KONSEQUENT PROFESSIONALISIEREN

Die Digitalisierung beschleunigt das Verfahren und verbessert die Qualität. Wenn ergänzend ein Projektmanagementtool eingesetzt wird, kann erreicht werden, dass eine an Fristen orientierte Projektsteuerung stattfindet, die für alle Verfahrensbeteiligten mehr Transparenz und eine verbesserte Kommunikationsstruktur ermöglicht. Vorschriften verschlanken und ihre Anwendung vereinfachen

8. DAS VERFAHREN DER DIN-NORMEN GRUNDLEGEND VERBESSERN

Für den Bau gibt es ca. 3.700 technische Normen mit Empfehlungscharakter. Aufgrund der hohen Fachlichkeit werden sie von Baurechtsbehörden in der Regel als Bauauflage übernommen und von Gerichten als Stand der Technik mit haftungsrechtlicher Relevanz gewertet. Deshalb ist notwendig, dass Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung an den Normungsausschüssen des DIN e.V. teilnehmen, die technischen Normen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und bei der Überarbeitung von technischen Normen ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren eröffnet wird.

9. INHALTE DER AUSFÜHRUNGSVERORDNUNG DER LANDESBAUORDNUNG MIT DER VERWALTUNGSVORSCHRIFT TECHNISCHE BAUBESTIMMUNGEN ZUSAMMENFÜHREN

Es ist eine besondere und unnötige Erschwernis für die am Bau Beteiligten, dass in Baden-Württemberg Inhalte des vorbeugenden Brandschutzes doppelt geregelt sind. Dies sollte zügig überwunden werden, um eine Vereinfachung zu erreichen. Regelungslücken schließen

10. UM BAUKOSTEN BEI SONDERBAUTEN SOWIE BEI HOLZBAUTEN ZU SENKEN, SOLLTEN REGELUNGSLÜCKEN GESCHLOSSEN WERDEN

Die fehlenden Regelungen bei Sonderbauten für Hochhäuser, Kindertageseinrichtungen, Schulen und Krankenhäuser sowie bei Holzbauten führen zu Rechtsunsicherheit bei allen am Bau Beteiligten und zu einer Gutachteritis. Bessere Informationssysteme und ständige Qualifizierung

11. BEIM WIRTSCHAFTSMINISTERIUM EINE INFORMATIONSPLATTFORM ZUM BRANDSCHUTZ EINRICHTEN UND EINEN REGELMÄSSIGEN ERFAHRUNGSAUSTAUSCH MIT DEN BAURECHTSBEHÖRDEN DURCHFÜHREN

Es fehlt auf Landesebene eine zentrale Plattform, auf der alle wichtigen Rechtsgrundlagen, Hinweispapiere, Auslegungshilfen sowie Best-Practice-Beispiele eingesehen werden können. Ebenso sollte sichergestellt werden, dass es mindestens einmal im Jahr einen Erfahrungsaustausch des Wirtschaftsministeriums als oberste Bauaufsicht mit den Regierungspräsidien und den Baurechtsbehörden der Stadt- und Landkreise sowie den Regierungspräsidien mit den jeweiligen unteren Baurechtsbehörden gibt.

12. DEN VORBEUGENDEN BRANDSCHUTZ ZUM AUS- UND WEITERBILDUNGSINHALT MACHEN

Die Lehrpläne für die grundständige Ausbildung für Architekten und Bauingenieure sollten überarbeitet und Inhalte des vorbeugenden Brandschutzes aufgenommen werden. Außerdem sollte der vorbeugende Brandschutz Bestandteil der einschlägigen Weiterbildungsseminare werden.

Zum Hintergrund

Die Landesregierung hat im September 2017 ein umfassendes Regierungsprogramm zur Entbürokratisierung verabschiedet. Dazu wurde ein unabhängiger Normenkontrollrat eingerichtet. Ihm gehören Dr. Gisela Meister-Scheufelen (Vorsitzende), Bernhard Bauer (stellvertretener Vorsitzender), Dr. h.c. Rudolf Böhmler, Prof. Dr. Gisela Färber, Claus Munkwitz und Bürgermeisterin Gerda Stuchlik an.

Direkt zur Studie (PDF, Website Normenkontrollrat BW)

Autor:
Tobias Koch

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